Jetzt sind Sie Unternehmer - Was Sie von Anfang an wissen müssen. Von Ablage bis Zeitmanagement

Jetzt sind Sie Unternehmer - Was Sie von Anfang an wissen müssen. Von Ablage bis Zeitmanagement

von: Andreas Lutz

Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H., 2014

5. Auflage

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 15,99 EUR

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Jetzt sind Sie Unternehmer - Was Sie von Anfang an wissen müssen. Von Ablage bis Zeitmanagement


 

Geburtshilfe für den Firmennamen


Der Name, den Sie Ihrer Firma geben dürfen, hängt zunächst einmal von der Rechtsform ab. Ihre Geschäftspartner sollen schon am Namen erkennen, mit wem genau sie es zu tun haben und wie die Haftungsverhältnisse liegen. Sie dürfen keinen falschen Eindruck erwecken, insbesondere was die Rechtsform und Größe des Unternehmens betrifft. Vorsicht mit Städte- und Ländernamen sowie Begriffen wie AG, Gesellschaft, Holding, Partner und selbst mit „Inhaber“. Außerdem darf keine Verwechslungsgefahr mit vorhandenen Unternehmen bestehen.

Doppelt gemoppelt

„Firmenname“ ist eigentlich doppelt gemoppelt, denn Firma und Name ist dasselbe. „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt“ (§ 17 HGB).

Als Einzelunternehmer müssen Sie mit Ihrem Vor- und Zunamen auftreten, wobei mindestens ein Vorname ausgeschrieben zu sein hat. Zusätzlich dürfen Sie eine „Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung“ führen, die inzwischen auch Fantasiebezeichnungen und sogar Buchstabenkürzel enthalten darf. Beispiele: Werbeagentur Sarah Streit, Werbegott Sarah Streit, Wergo Sarah Streit.

Es ist üblich, den Namenszusatz auf dem Briefpapier durch ein Logo oder durch spezielle typografische Gestaltung hervorzuheben. Vor- und Zuname sollten dann aber gleich darauf deutlich lesbar folgen. Größere Freiheiten bestehen am Telefon, wo Sie sich nur mit dem Namenszusatz („Karlsapotheke, hallo?“) melden dürfen, bei Werbedrucksachen (nicht an bestimmten Empfänger gerichtet) und im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung.

Wenn Sie sich auf eine Berufs- oder Branchenbezeichnung als Zusatz beschränken – wie in „Werbeagentur Sarah Streit“ –, ist die Namenssuche ganz einfach. Ihre Firma heißt wie Sie. Durch gute Arbeit und pfiffige Werbemaßnahmen wird Ihr Name, werden Sie selbst zur Marke. Oder Sie haben sich schon einen Namen gemacht und treten unter diesem auf. Sie müssen nicht zusätzlich noch einen Fantasienamen kommunizieren.

Was der Name mit dem Handelsregister zu tun hat.

Wenn Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, können Sie auch als Einzelunternehmer auf die Angabe Ihres Vor- und Zunamens verzichten. Stattdessen hängen Sie „eingetragener Kaufmann“ oder „e. K.“ an: „Werbegott e. K.“ Hintergrund: Ihre Geschäftspartner können sich dann ja im Handelsregister über Sie informieren.

Allerdings ist die Kaufmannseigenschaft mit zusätzlichen Buchhaltungspflichten verbunden und von daher für kleine Unternehmen eher unattraktiv. GmbHs, OHGs und KGs müssen dagegen immer ins Handelsregister eingetragen werden. Genau wie der eingetragene Kaufmann genießen sie große Freiheiten bei der Namenswahl, müssen aber immer die Rechtsform anhängen wie in „Werbegott UG (haftungsbeschränkt)“. Nicht ins Handelsregister eingetragen werden können Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Sie müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter angeben. Die Rechtsform kann, muss aber nicht benannt sein.

Andererseits kann ein geschickt gewählter Name Ihr erster Marketingcoup sein. Mit dem Namen „Bürochaos-Management“ gewinnen Sie sicher mehr Aufmerksamkeit als mit dem klassischen „Büroservice Ilka Jeschke“. So kommen Sie in die Medien, vor allem wenn Sie den kuriosen Namen mit einer schlüssigen Story und einer guten Bildidee kombinieren.

Wählen Sie einen Namen, der einfach auszusprechen, zu schreiben und zu behalten ist. Welche Assoziationen weckt er beim Zuhörer? Ist sofort klar, was Sie anbieten, was an Ihrem Unternehmen besonders ist, oder müssen Sie das erst umständlich erklären? Verwenden Sie im Namen positive Bilder oder Metaphern – sie prägen sich besser ein als abstrakte Bezeichnungen oder gar Abkürzungen. Denken Sie an die Zukunft: Passt der Name auch dann noch, wenn Sie später zusätzliche Produkte anbieten? Wird der trendige Name möglicherweise schon bald altmodisch klingen?

Heute gehört zu jeder Firma fast zwingend die Website mit passendem Namen. Prüfen Sie auf der Seite eines Webhosters wie www.1und1.com, ob die entsprechende Domain noch verfügbar ist. Es kann durchaus sein, dass Ihre Wunschdomain schon vergeben ist, aber nicht aktiv genutzt wird. Beim Registrar (für .de-Domains unter www.denic.de) können Sie den Eigentümer ermitteln und anschließend direkt ansprechen. Nutzen Sie auch Domainbörsen wie www.sedo.de oder www.united-domains.de. Achten Sie bei der Suche im Internet auch gleich darauf, ob womöglich andere Unternehmen Ihren Wunschnamen schon verwenden, sodass Sie mit ihnen in Konflikt geraten könnten.

Prüfen Sie, ob Ihr Wunschname unter www.telefonbuch.de erscheint, und nutzen Sie die kostenlose Recherche unter www.handelsregister.de. Ob bei ähnlichen Namen eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt von der Branche sowie davon ab, ob Sie lokal in denselben Märkten wie das andere Unternehmen tätig sind. Für das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts unter https://dpinfo.dpma.de/ können Sie auf Antrag kostenlos ein Login erhalten. Der dort registrierte Markenschutz für einen Namen gilt übrigens immer nur für eine oder mehrere der insgesamt 45 Leitklassen (Branchen). Finden Sie also zunächst heraus, in welchen Leitklassen Sie tätig sind.

Je mehr Sie in die Bekanntheit Ihrer Firma investieren wollen, desto wichtiger ist die richtige Namenswahl. Wenn ein anderes Unternehmen Ihnen den Namen streitig macht, weil es ihn schon länger führt oder sogar als Marke registriert hat, kommen nicht nur erhebliche Rechtsanwaltskosten (Abmahnungen!) auf Sie zu, sondern Sie müssen Ihre Firma möglicherweise unter einem neuen Namen erneut bekannt machen.

Beauftragen Sie einen Experten

Die Investition in einen guten Namen kann sich schnell auszahlen. Inzwischen gibt es Agenturen, die nicht nur Namensideen entwickeln, auf die Sie wahrscheinlich nie kommen würden, sondern auch systematisch die rechtliche Seite prüfen. Mehr Infos unter www.jeder-ist-unternehmer.de/namensfindung.

Umgekehrt sollten Sie Ihren Namen auch selbst aktiv verteidigen. Melden Sie Ihren Namen und gegebenenfalls Ihr Logo als Wort- beziehungsweise Bildmarke an, bevor andere Ihnen zuvorkommen. (Beachten Sie dabei, dass Marken mit beschreibendem Inhalt wie etwa „Star Entertainment“ für eine Eventagentur nicht schutzfähig sind, da ihnen die nötige Unterscheidungskraft fehlt, und berücksichtigen Sie dies schon bei Ihrer Namenswahl.) Zögern Sie nicht, gegen Unternehmen vorzugehen, die einen allzu ähnlichen Namen verwenden, denn wenn Sie nichts unternehmen, wird dies als Einverständnis gewertet.

Wichtig: ein gelungenes Logo


Nur nicht an der falschen Stelle sparen: Das gilt auch für die Logogestaltung. Statt selbst eines zu basteln, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann/eine Fachfrau beauftragen. Einen guten Grafiker finden Sie, indem Sie bei anderen Selbstständigen nachfragen, deren Briefpapier oder Visitenkarten Sie gelungen finden. Wenn Sie ein klares Briefing abgeben und auf mehrfache Überarbeitungen verzichten, kann ein Grafiker innerhalb weniger Stunden ein professionelles Logo entwerfen. Sie wären tage- oder wochenlang beschäftigt – und trotzdem würde das Ergebnis wahrscheinlich bei weitem nicht so professionell wirken. Mit etwas zusätzlichem Aufwand kann Ihr Auftragnehmer auch gleich Visitenkarten, Geschäftspapier und vielleicht sogar einen Flyer entwickeln, also eine Geschäftsausstattung; hierzu erfahren Sie gleich mehr.

Ziel bei der Gestaltung eines Logos ist, dass es sich schnell einprägt und wiedererkannt wird. Am besten funktioniert das bei einer Kombination aus Schriftzug und Bild. Wenn sich Ihr Name, ein Namensbestandteil oder Ihr Beruf bildhaft darstellen lassen, dann nutzen Sie dies. Das Logo sollte gut lesbar sein, selbst wenn es in Schwarz-Weiß, stark verkleinert oder auch vergrößert gedruckt wird. Testen Sie ebenso die Lesbarkeit nach dem Kopieren und Faxen. Farben erhöhen die Kosten für Druckaufträge, um wie viel, hängt vom Auftrag ab. Holen Sie hierzu ein Angebot ein. Lassen Sie sich das Logo immer in einer farbigen und in einer Schwarz-Weiß-Variante übergeben, damit Sie nicht immer den Grafiker anrufen müssen, wenn Sie es später benötigen. Fragen Sie auch nach Versionen in unterschiedlichen Größen, oder lassen Sie sich zeigen, wie Sie die Größe selbst verändern können. Beim Logo sollte es sich um eine Vektorgrafik handeln, die Sie ohne Qualitätsverlust in unterschiedlichste Formate bringen können. Lassen Sie sich von dem Grafiker schriftlich zusichern, dass Sie das Logo beliebig nutzen können, ohne weitere Nutzungsgebühren zahlen zu müssen. Am besten weisen Sie schon auf Ihre Wünsche hin, wenn Sie den Auftrag vergeben.

Visitenkarten: der erste Eindruck


Visitenkarten sollten Sie von Anfang an besitzen – auch schon vor der Gründung, selbst wenn Sie den Firmennamen noch gar nicht bestimmt haben. Denn schon in der Gründungsphase lernen Sie potenzielle Kunden kennen und vernetzen sich. Es wäre schade, wenn Sie diese Chance ungenutzt lassen. Ganz am Anfang tut’s vielleicht sogar eine kostenlose Visitenkarte von www.vistaprint.de. Aber auch hier gilt: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Sehen Sie ab von selbstgedruckten und kopierten Karten. Ein professionell gestaltetes Logo, gute Druck- und Papierqualität sind für jedermann sofort erkennbar. Die meisten Menschen, denen Sie begegnen, werden unwillkürlich Rückschlüsse auf Ihre Ernsthaftigkeit und Professionalität...