Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen - (Ausgabe Österreich)

Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen - (Ausgabe Österreich)

von: Eva Eberhartinger, Friedrich Fraberger

Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H., 2014

3. Auflage

Format: ePUB, OL

Kopierschutz: DRM

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Preis: 38,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen - (Ausgabe Österreich)


 

Ansatz


121. Fall: Einlage Grundstück (Antonitsch)/GrESt **


Fall


Der Einzelunternehmer Antonitsch (Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG) legt am 2.1.2010 ein Grundstück, das er am 4.10.2001 erworben hat (AK = 4.000.000), in das Betriebsvermögen ein (beizulegender Wert = Teilwert im Einlagezeitpunkt = 7.000.000; Einheitswert 500.000).

Variante 1:

Der Gesellschafter Babuschka der Antonitsch & Babuschka OG legt ein Grundstück (Werte wie oben) in die OG ein.

Variante 2:

Antonitsch und Babuschka gründen die Antonitsch & Babuschka OG, Antonitsch bringt als Gesellschaftereinlage das Grundstück in die Gesellschaft ein.

Variante 3:

Antonitsch schließt sich mit dem Einzelunternehmer Babuschka gegen Hingabe eines Grundstückes zur Vermeidung einer Äquivalenzverletzung nach Art IV UmgrStG zusammen.

Variante 4:

Wie Variante 1, allerdings Einlage in Antonitsch & Babuschka GmbH.

Frage


Verbuchen Sie die dargestellten Sachverhalte und erklären Sie jeweils die besondere Behandlung der Grunderwerbsteuer!

Lösung


Grundfall:

Grundstück 7.000.000,–
an Privat

 

7.000.000,–

Variante 1:

Grundstück 7.245.000,–
an Privat

 

7.000.000,–
an Kontokorrent Finanzamt

 

245.000,–

Variante 2:

Grundstück 7.245.000,–
an Kapital

 

7.000.000,–
an Kontokorrent Finanzamt

 

245.000,–

13Variante 3:

sonstiger Aufwand (Verkehrsteuern) 35.000,–
an Kontokorrent Finanzamt

 

35.000,–

Variante 4:

Grundstück 7.245.000,–
an ungebundene Kapitalrücklage

 

7.000.000,–
an Kontokorrent Finanzamt

 

245.000,–

142. Fall: Entnahme gemischt genutztes Grundstück (Sooling) ***


Fall


Frau Sooling erwirbt im Jahr X4 aus betrieblichen Mitteln ein Grundstück um 500.000,– € inkl Anschaffungsnebenkosten; sie hatte ursprünglich die Absicht, ein Bürohaus für ihr Einzelunternehmen für technisches Zeichnen (Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG) zu errichten.

Im Jahr X6 lässt sie tatsächlich ein Gebäude errichten (Herstellungskosten 1.000.000,– € netto, Bezahlung aus betrieblichen Mitteln, Gesamtnutzfläche 450 m2, Fertigstellung November X6), in welchem sie einerseits Büros unterbringt (120 m2), andererseits aber – entgegen der ursprünglichen Absicht – Wohnräume für sich, ihre Tochter und deren Freund einrichtet (280 m2; die verbleibenden 50 m2 betreffen Gang und Stiegenhaus, die aufgrund der räumlichen Gegebenheiten einerseits von Mitarbeitern, andererseits von Familienmitgliedern genutzt werden). Die laufenden Betriebskosten für das Gebäude betragen insgesamt 5.000,– € netto pa (20 % USt), in X6 nur 1.000,– € netto. Die unternehmensrechtliche Nutzungsdauer wird entsprechend der steuerlichen Nutzungsdauer gewählt.

Nach ca 10 Jahren möchte sie das gesamte Gebäude für die dann – wie sie hofft – um eine Enkelschar vergrößerte Familie nutzen. Der Teilwert des bebauten Grundstückes beträgt dann 2.200.000,– €.

Frage


Verbuchen Sie die dargestellten Sachverhalte für die Jahre X4 bis X17, berücksichtigen Sie dabei eine allfällige MWR und umsatzsteuerliche Aspekte.

Lösung


X4

Grundstück 500.000,–
an Zahlungsmittelkonto

 

500.000,–

15X6

diverse Aufwendungen 300.000,–
Vorsteuer 60.000,–
Privat 840.000,–
an Zahlungsmittelkonto

 

1.200.000,–
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