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IFRS 17 - Versicherungsverträge - Die Bilanzierung aus der Sicht des Versicherungsunternehmens
von: Olaf Dalgas, Daniel Eiwen, Dietmar Hareter, Barbara Lehner, Karin Matejcek, Manuela Mayer, Dominique Wagner-Bruschek, Kerstin Weißhaupt, Friedrich Wittmann, Johann Kronthaler, Thomas Smrekar, Georg We
Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H., 2020
3. Auflage
Format: ePUB
Kopierschutz: DRM
Preis: 39,99 EUR
Mehr zum Inhalt
IFRS 17 - Versicherungsverträge - Die Bilanzierung aus der Sicht des Versicherungsunternehmens
VVorwort zur 3. Auflage
Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte an der im Mai 2017 beschlossenen Fassung des IFRS 17 wurden im Juni 2020 diverse Anpassungen des IFRS 17 beschlossen und veröffentlicht, darunter die von vielen Anwendern geforderte Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes von 31.12.2021 auf den 31.12.2023.
Inhaltlich sind folgende Themenbereiche zu nennen, die ebenfalls geändert worden sind:
• | Aktivierung von Abschlusskosten unter Berücksichtigung erwarteter Vertragsverlängerungen |
• | Erfolgswirksame Erfassung von Rückversicherungsabgaben, die abdecken |
• | Ausweis in der Bilanz auf Portfolio-Ebene |
• | Ausdehnung des Leistungsumfangs von Versicherungsschutz um diverse investment services |
• | Erweiterung der risk mitigation option |
• | Weitere Ausnahmen für den Anwendungsbereich |
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 3. Auflage war die Übernahme des IFRS 17 in den Rechtsbestand der EU () noch nicht abgeschlossen, jedoch hat das EFRAG am 30. September 2020 seinen draft endorsement advice veröffentlicht. Gleichzeitig hat das EFRAG um Kommentare zu diesem Dokument gebeten und dafür eine Frist bis 29. Jänner 2021 eingeräumt.
Schon jetzt besteht somit Klarheit, dass das EFRAG dem IFRS 17, in der vom IASB am 26.6.2020 adaptierten Fassung, sehr positiv gegenübersteht. Dissens besteht jedoch weiterhin hinsichtlich der Anforderung, auf Ebene der annual cohorts zu bewerten, ein Umstand, der schon im Vorfeld insbesondere für die Bewertung von Lebensversicherungsverträgen mit generationsübergreifenden Gewinnbeteiligungssystemen stark kritisiert worden war. Eine zusammenfassende Darstellung der damit verbundenen Problemstellungen findet sich in Annex 1 des DEA.
Es ist anzunehmen, dass das EFRAG schlussendlich eine Empfehlung für die Übernahme von IFRS 17 in den Rechtsbestand der EU abgeben wird. Inwieweit es Änderungen hinsichtlich der Vorgaben zu geben wird – so gibt es den Vorschlag, dass in Anwendung des VFA nicht erforderlich sind –, wird auch von Qualität und Menge der dazu abgegebenen Kommentare abhängig sein. Schon jetzt besteht allerdings eine leichte Mehrheit (9 zu 7) im EFRAG, die eine Übernahme des IFRS 17 einschließlich der Anforderung von befürwortet.
Eine frühzeitige Anwendung setzt voraus, dass gleichzeitig auch IFRS 9 angewendet wird und das zu Beginn dieser Periode bereits abgeschlossen ist.
Wir hoffen, damit zu einem besseren Verständnis dieser Themenbereiche beizutragen.
Wien, im Oktober 2020 | Die Herausgeber |
VI Vorwort zur 2. Auflage
Seit Veröffentlichung des neuen Bilanzierungsstandards für Versicherungsverträge im Mai 2017 haben sich diverse internationale Gremien mit Auslegungsfragen zum IFRS 17 beschäftigt. So wurde eine Transition Resource Group (TRG) beim IASB ins Leben gerufen bzw arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) an seiner Empfehlung an die EU-Kommission hinsichtlich der Umsetzung des IFRS 17 in EU-Recht (Endorsement).
Es bestehen somit auch zum Zeitpunkt der 2. Auflage des Praxisleitfadens zahlreiche Interpretationsfragen zum IFRS 17 bzw kann nicht ausgeschlossen werden, dass der IFRS 17 noch vor seiner Erstanwendung in einigen Punkten geändert werden wird.
Wir danken unseren Lesern für die positive Aufnahme der 1. Auflage des Praxisleitfadens. Aus dem Feedback, das wir erhalten haben, haben wir folgende Fragestellungen identifiziert, zu denen weitere Beispiele hilfreich sein können:
• | „variable fee approach“ (VFA) |
• | Ausweis von Effekten, die sich aus Zinssatzänderungen ergeben, wenn die OCI-Option genutzt wird |
• | Aufteilung des zwischen und technischem Finanzergebnis |
Wir hoffen, damit zu einem besseren Verständnis dieser Themenbereiche beizutragen.
Wien, im September 2018 | Die Herausgeber |
VII Vorwort zur 1. Auflage
Am 17. Mai 2017 veröffentlichte das IASB (International Accounting Standards Board) den viele Jahre erwarteten Bilanzierungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Die wesentlichsten Grundlagen des Standards waren aufgrund dessen 20-jähriger Entwicklung zwar schon länger bekannt, trotzdem halten die Komplexität und der Detaillierungsgrad der Bestimmungen all jene, die sich intensiv damit beschäftigen, seither auf Trab.
Nicht nur die Komplexität des Standards bringt es mit sich, dass dies noch einige Zeit der Fall sein wird. Das IASB hat mittlerweile eine Transition Resource Group (TRG) eingerichtet, die sich mit der Klärung von Zweifelsfragen beschäftigen soll. Nicht vor Ende des Jahres 2018, wohl eher im Jahr 2019, ist mit der Übernahme des Standards in den Rechtsbestand der EU zu rechnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es bis zu diesem Zeitpunkt vielleicht schon die eine oder andere Änderung des Standards durch das IASB geben wird.
Tatsache ist jedoch, dass es aus heutiger Sicht mehr als wahrscheinlich ist, dass Unternehmen, die entweder ihren Einzel- oder ihren Konzernabschluss gemäß IFRS zu erstellen haben, ab dem Jahr 2021 in ihren Abschlüssen den IFRS 17 zu berücksichtigen haben werden, und die zur Verfügung stehende Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung sehr eingeschränkt ist.
Wesentliches Element des Standards ist das allgemeine Bewertungsmodell (general measurement model), nach dem sämtliche...
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