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Erben, vererben und vermachen - Erbfolge - Testament - Pflichtteil - Schenkung - Erbengemeinschaften - Steuern - Die besten Tipps
26Das notarielle Testament
Obwohl ein privatschriftliches Testament in vielen Fällen einfach zu erstellen ist, gehen manche Menschen doch lieber zum Notar. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft sind die Familienverhältnisse kompliziert, und aus Angst, etwas falsch zu machen, traut man sich nicht, das Testament allein zu verfassen. Beim Notar hat man den großen Vorteil, dass er beraten und Lösungsvorschläge auch für die ausgefallensten Wünsche anbieten kann. Zudem kann man sicher sein, dass das, was man sich als letzten Willen vorstellt, rechtlich auch wirklich möglich und zulässig ist.
Der Besuch beim Notar hat aber noch einen Vorteil: Das öffentliche Testament ersetzt den Erbschein. Dieses Papier brauchen die Erben, um sich gegenüber Banken oder Grundbuchämtern als Erbe ausweisen zu können.
Bei einem handschriftlichen Testament müssen die Erben den Erbschein beim Nachlassgericht gebührenpflichtig und zeitraubend beantragen.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Erstellung beim Notar kostet Geld. Das ist auch verständlich, denn immerhin bekommt man beim Notar eine Beratung und ein wasserdichtes und anschließend gut verwahrtes Testament. Die Höhe der Gebühren ist gestaffelt und richtet sich nach dem Wert des zu hinterlassenden Vermögens. Entscheiden Sie sich für ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag, dann verdoppeln sich die Gebühren, weil es sich hierbei ja im Prinzip um zwei Testamente handelt.
Außerdem verrechnet der Notar eine einmalige Verwahrungsgebühr für die Aufbewahrung des Testaments.
Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, dann erklären Sie dem Notar genau, was Sie wollen. Er erläutert Ihnen dann die Möglichkeiten, die Sie haben, sowie die Vor- und Nachteile, die sie mit sich bringen. Sind Sie sich über den Inhalt einig, verfasst der Notar ein Testament, das Sie dann unterschreiben.
In vielen Fällen sind die relativ niedrigen Gebühren gut angelegtes Geld, wenn vorauszusehen ist, dass es ansonsten im Erbfall zu Streitigkeiten kommen könnte.
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20.000 | 107,00 | 214,00 |
50.000 | 165,00 | 330,00 |
100.000 | 273,00 | 546,00 |
200.000 | 435,00 | 870,00 |
300.000 | 635,00 | 1.270,00 |
500.000 | 935,00 | 1.870,00 |
700.000 | 1.255,00 | 2.510,00 |
1.000.000 | 1.735,00 | 3.470,00 |
2.000.000 | 3.335,00 | 6.670,00 |
Die Kosten für die amtliche Verwahrung eines Testaments sind seit August 2013 im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Davor waren die Kosten für die amtliche Verwahrung nach der Kostenordnung geregelt.
Nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG beträgt die Gebühr für die amtliche Verwahrung nun einmalig 75 Euro. Und zwar unabhängig davon, ob Sie nun 10.000 Euro vererben oder mehrere Millionen.
Vorsicht
Gebühren klären
In Ländern, in denen ein Notar auch Rechtsanwalt sein kann, wie etwa in Nordrhein-Westfalen oder Hessen, darf der Notar die Gebühren auch nach der häufig teureren Rechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen. Klären Sie vor der Testamentserrichtung unbedingt ab, nach welcher Gebührenordnung er sein Honorar berechnet. Dann erleben Sie hinterher keine böse Überraschung, wenn es teurer wird.
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