Der Verein - Gründung - Recht - Finanzen - PR - Sponsoring. Alles, was Sie wissen müssen

Der Verein - Gründung - Recht - Finanzen - PR - Sponsoring. Alles, was Sie wissen müssen

von: Jens Kesseler, Elmar Lumer

Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H., 2022

4. Auflage

Format: ePUB

Kopierschutz: DRM

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Preis: 13,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Der Verein - Gründung - Recht - Finanzen - PR - Sponsoring. Alles, was Sie wissen müssen


 

21Gemeinnützige Vereine


Vereine können vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.

Vorteile gemeinnütziger Vereine


Mit der Anerkennung als steuerbegünstigter Verein werden in den wichtigen Steuerarten Steuervergünstigungen gewährt:

Steuerfreiheit der Gewinne bei der Verwirklichung der Satzungszwecke (Zweckbetrieb),

Steuerbefreiung von wirtschaftlichen Tätigkeiten, wenn die wirtschaftlichen Einnahmen insgesamt 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO),

Steuerbefreiung der Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden (§ 67a AO),

Befreiung von der Abgeltungsteuer für Zinserträge,

Steuerbefreiungen bei vielen typischen Umsätzen von Vereinen (Wohlfahrt, Kultur, Bildung, Sport, Jugend, §§ 4 Nr. 14–25 UStG),

Umsatzsteuerbefreiung für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 4 Nr. 26b UStG),

Steuerermäßigung auf 7 % der Umsätze außerhalb des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG),

Befreiung von der Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer,

Einkommensteuerbefreiung der Vergütungen der Mitarbeiter bei bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich bis 3.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG),

Befreiung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis 840 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG),

darüber hinaus ist ein gemeinnütziger Verein zum Empfang von Spenden berechtigt, welche beim Spender steuerlich abziehbar sind (§ 10b EStG).

Gemeinnützige Organisationen erhalten auch in anderen Bereichen Vergünstigungen. Zu nennen sind:

22die Gewährung von öffentlichen Zuschüssen für die Vereinsarbeit,

die Befreiung von Eintragungsgebühren im Vereinsregister,

die Mitgliedschaft in Dachverbänden,

die kostenlose bzw. verbilligte Nutzung von öffentlichen Einrichtungen oder Gebäuden.

Tipp


Der Rechtspfleger beim Amtsgericht prüft, ob die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung des Vereins gegeben sind, während der Sachbearbeiter des Finanzamts nur prüft, ob die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegen. Nicht geprüft wird, ob die Inhalte der Satzung zweckmäßig sind für das Vereinsleben und ob die Verwirklichung der Satzungszwecke ausreichend beschrieben ist.

Anerkennung als gemeinnütziger Verein


Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt. Dort sollten Sie den Inhalt der Satzung bereits vor der Gründung vorlegen. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit müssen sich aus der Satzung ergeben und in den Folgejahren aus der Tätigkeit des Vereins und der Einhaltung der Satzungsbestimmungen.

Gemeinnützige Zwecke


Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) geregelt (siehe Anhang). Die Zwecke der gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ausgerichteten Vereine werden unter dem Begriff „steuerbegünstigte Zwecke“ zusammengefasst. Ein Verein dient gemeinnützigen Zwecken, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 AO aufgezählt. Sie lassen sich unterscheiden zum einen in die , beispielsweise:

23Naturschutz,

Jugend,

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